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AGB         VERTRAGSRECHT
AGB    sollten    im    Idealfall    Ihre    Verträge    ergänzen, indem    sie    deren    rechtlichen    Rahmen    allgemein festlegen.   Diesen   Zweck   können   AGB   nur   erfüllen, wenn   der   Inhalt   auf   Ihr   Geschäft   und   die   Abläufe im   Unternehmen   genau   abgestimmt   ist.   AGBs   aus dem    Internet    erfüllen    dieses    Erfordernis    nicht, weil   kein   Unternehmen   dem   anderen   gleicht.   Es ist    sogar    recht    gefährlich    fremde    AGBs    einfach ungefragt    zu    übernehmen,    weil    dadurch    in    ein fremdes     Urheberrecht     eingegriffen     wird     und Ersatzansprüche drohen. Selbst   wenn   die   Zustimmung   zur   Verwendung   der AGB   vorliegen   sollte,   machen   sie   nur   Sinn,   wenn ihr   Inhalt   auch   wirklich   im   Unternehmen   von   allen „gelebt“    wird.    Bei    fremden    Vertragsschablonen, auf   deren   Inhalt   man   keinen   Einfluss   genommen hat, ist dies meistens nicht der Fall.

AGB

Auf den Punkt

Das   Wesen   eines   perfekten   Vertrages   liegt   darin, dass   es   die   Wirklichkeit   abbildet   und   gleichzeitig zukünftige   Konflikte   vorhersieht.   Die   Tätigkeit   als Vertragserrichter    erfordert    ein    großes    Maß    an Fingerspitzengefühl     und     Einfühlungsvermögen. Nur    wer    sich    in    die    Position    seines    Klienten hineinversetzen      kann      und      seine      Interessen wirklich     versteht,     kann     im     Vertrag     die     beste Lösung     für     jetzige     und     zukünftige     Probleme finden.    Wir    machen    uns    umfassend    Gedanken und    sorgen    für    Situationen    vor,    bevor    sie    zum Problem werden. Unsere Leistungen: Verträge ausarbeiten, fremde Verträge überprüfen, fremde Verträge  überarbeiten.   Tipp:    „Gute    Verträge    schützen    später    vor    teuren Auseinandersetzungen!“

Vertragsrecht

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